Biene Für jung und alt

Ratgeber Kosten

Unser Pflegedienst informiert Sie über Leistungen der Pflegekassen, über Antragstellung und Begutachtung durch den MDK und begleitet Sie selbstverständlich mit Rat und Tat. Alle Informationen rund um Pflege und Kosten können Sie sich hier, unter dem Punt Downloads kostenlos herunterladen.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch vorbeikommen. Die Beratung ist für Sie natürlich kostenlos.

INFORMATIONEN ÜBER MÖGLICHE KOSTENÜBERNAHMEN DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN

Allgemein

Leistungen, die der Sicherung der ärztlichen Behandlung dienen, wie:

  • Bereitstellung und Verabreichen der Medikamente
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Injektionen (z.B. Insulin bei Diabetes oder Heparin zur Thrombosevorbeugung)
  • Blutdruck- und Pulsmessung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen usw.

» Diese Einzelleistungen werden per ärztlicher Verordnung bei den Krankenkassen beantragt, die vom Cuxhavener Pflegedienst ausgeführt werden.

Kostenübernahme der Pflegeversicherung

Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, benötigt man einen Pflegegrad. Höhe des Pflegegrades ermittelt ein Gutachter, indem er den Pflegebedarf feststellt. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse über die Höhe des Pflegegrades.

Die Pflegekasse übernimmt pro Monat Pflegeeinsätze in Höhe von:

  • 689 € bei Pflegegrad II
  • 1.298 € bei Pflegegrad III
  • 1.612 € bei Pflegegrad IV
  • 1.995 € bei Pflegegrad V

KUNDENINFORMATION PFLEGEVERSICHERUNG

Häusliche Pflege

Monatliche Leistungen im Überblick

Grad II 689 €
Grad III 1.298 €
Grad IV 1.612 €
Grad V 1.995 €

Bei Sachleistung (d. h. wenn die kompletten Pflegeleistungen nur vom Pflegedienst erbracht werden)

Grad II 316 €
Grad III 545 €
Grad IV 728 €
Grad V 901 €

Bei Pflegegeldleistung (d. h. alle Pflegeleistungen werden durch private Pflegekraft z. B. Ehepartner erbracht)

Möglich ist auch die Kom­bina­tions­leis­tung

Pflegedienst + Angehörige erbringen Leistungen. In welchem Umfang ist dabei unerheblich. Sollte der Pflegedienst nicht alle Leistungen bis Ausschöpfung des Pflegegrades erbringen, wird anteilig Pflegegeld ausbezahlt.

Ent­las­tungs­betrag

Jeder Mensch, welcher seine eigene Tagesstruktur nicht selbständig planen und durchführen kann, hat Anrecht auf Leistungen der Pflegekasse. Monatlich steht jedem Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad ein Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 € zu. Diese Leistung kann nur bei einem professionellen Anbieter angefordert werden und kann nicht an die betreffende Person ausgezahlt werden.

Stunden­weise Verhin­derungs­pflege

per Antrag an Pflegekasse

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Entlastung durch einen Pflegedienst pro Kalenderjahr im Wert von 1612 €. Der Cuxhavener Pflegedienst bietet stundenweise Entlastung an 48 €/Std. Leistungen umfassen Spaziergänge, bei Abwesenheit Pflegeperson-Beaufsichtigung, Hauswirtschaft, Kontroll-Sicherheitsbesuche, Pflege.