Unser Pflegedienst informiert Sie über Leistungen der Pflegekassen, über Antragstellung und Begutachtung durch den MDK und begleitet Sie selbstverständlich mit Rat und Tat. Alle Informationen rund um Pflege und Kosten können Sie sich hier, unter dem Punt Downloads kostenlos herunterladen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch vorbeikommen. Die Beratung ist für Sie natürlich kostenlos.
Leistungen, die der Sicherung der ärztlichen Behandlung dienen, wie:
» Diese Einzelleistungen werden per ärztlicher Verordnung bei den Krankenkassen beantragt, die vom Cuxhavener Pflegedienst ausgeführt werden.
Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen,
benötigt man einen Pflegegrad. Höhe des Pflegegrades ermittelt ein
Gutachter, indem er den Pflegebedarf feststellt. Auf dieser Grundlage
entscheidet die Pflegekasse über die Höhe des Pflegegrades.
Die Pflegekasse übernimmt pro Monat Pflegeeinsätze in Höhe von:
Monatliche Leistungen im Überblick
Bei Sachleistung (d. h. wenn die kompletten Pflegeleistungen nur vom Pflegedienst erbracht werden)
Bei Pflegegeldleistung (d. h. alle Pflegeleistungen werden durch private Pflegekraft z. B. Ehepartner erbracht)
Pflegedienst + Angehörige erbringen Leistungen. In welchem Umfang ist dabei unerheblich. Sollte der Pflegedienst nicht alle Leistungen bis Ausschöpfung des Pflegegrades erbringen, wird anteilig Pflegegeld ausbezahlt.
Jeder Mensch, welcher seine eigene Tagesstruktur nicht selbständig planen und durchführen kann, hat Anrecht auf Leistungen der Pflegekasse. Monatlich steht jedem Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad ein Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 € zu. Diese Leistung kann nur bei einem professionellen Anbieter angefordert werden und kann nicht an die betreffende Person ausgezahlt werden.
per Antrag an Pflegekasse
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Entlastung durch einen Pflegedienst pro Kalenderjahr im Wert von 1612 €. Der Cuxhavener Pflegedienst bietet stundenweise Entlastung an 48 €/Std. Leistungen umfassen Spaziergänge, bei Abwesenheit Pflegeperson-Beaufsichtigung, Hauswirtschaft, Kontroll-Sicherheitsbesuche, Pflege.